Verbandsstrukturen

Oberstes Organ der PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz ist die Mitgliederversammlung.

Die Führung des Vereins liegt beim Vorstand, der mit insgesamt neun Mitgliedern die grundsätzlichen Strategien und die politische Ausrichtung der PflegeGesellschaft vorgibt. Der Vorstand stellt das Beschlussorgan für alle wesentlichen Entscheidungen und Weichenstellungen in der laufenden Verbandsarbeit dar. Jeder Mitgliedsverband ist im Vorstand durch mindestens einen Vertreter repräsentiert.

Der Vorstand hat zur Unterstützung der Arbeit der PflegeGesellschaft ständige Fachausschüsse eingesetzt, in denen insbesondere die pflegefachliche, wirtschaftliche und juristische Kompetenz vertreten ist.